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Unsere Aufgaben

02.03.2021 • Aufgaben und Verteilung
Die Planung und Durchführung von Bauprojekten des Landes und des Bundes gehören - zusammen mit der Verwaltung, Bewirtschaftung, Entwicklung und Verwertung der landeseigenen Liegenschaften - zu den Kernaufgaben der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern.

Die Kernaufgaben werden von unseren Bau- und Liegenschaftsämtern (SBL) wahrgenommen.

Das operative Geschäft wird von unseren SBL in Schwerin Schwerin, Rostock, Greifswald und Neubrandenburg bewältigt. Hier werden die Bauprojekte für den Hochschul-, Landes- und Bundesbau sowie der Bau für Dritte geplant und gesteuert, die Liegenschaften verwaltet und bewirtschaftet und unsere Nutzer betreut.
Von Schwerin und Rostock aus werden durch das Finanzministerium übergeordnete Aufgaben und Funktionen wie z. B. Personal-, IT- und Rechtsangelegenheiten bearbeitet, der Wirtschaftsplan umgesetzt, die Investitionsmittel aus dem Landeshaushalt sowie EU-Fördermittel gesteuert, die Fiskalerbschaftsfälle bearbeitet, der Zuwendungs- und Krankenhausbau geprüft sowie die Behördenunterbringung zentral bearbeitet. Die fachaufsichtsführende Ebene der Bundesbauverwaltung, die Zentrale Vergabestelle, das Altlastenmanagement sowie das technische, infrastrukturelle und kaufmännische Facilitymanagement gehören ebenfalls zum Finanzministerium M-V.

Die Abteilung Staatshochbau, Liegenschaften, Staatliche Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen im Finanzministerium übernimmt ganz oder teilweise die Aufgaben des Betriebs für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V) und bildet gemeinsam mit den vier Staatlichen Bau- und Liegenschaftsämtern in Schwerin, Rostock, Greifswald und Neubrandenburg ab dem 1. Januar 2020 die Staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Grundlage

Der Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern wurde auf der Grundlage des "Gesetzes zur Modernisierung der Liegenschaftsverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie des Staatlichen Hochbaus" vom 17. Dezember 2001 gegründet.
Im Dezember 2013 ist das vorgenannte Gesetz novelliert worden (Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens "Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern", veröffentlicht am 16.12.2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern).
Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 tritt das "Staatshochbau- und Liegenschaftsverwaltungsorganisationsgesetz | MV" (SBLVG) in Kraft. Damit wird die Bau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes transformiert.

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