Dienstgebäude des Oberlandesgerichtes Rostock denkmalgerecht restauriert
19.03.2023 • Allgemeiner Landesbau
Das Ständehaus Rostock wurde in der Zeit von 1889 bis 1893 errichtet. Für die Nutzung durch das Oberlandesgericht Rostock wurde es restauriert. Verantwortlich für das Bauprojekt war der Geschäftsbereich Rostock des landeseigenen Betriebs für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V).
Historie
Das Ständehaus Rostock wurde in der Zeit von 1889 bis 1893 im Auftrage der Mecklenburgischen Ritterschaft als Sitz der von 1526 bis 1918 in Rostock ansässigen Landständischen Verwaltung errichtet. Architekt war der Doberaner Baurat Gotthilf Ludwig Möckel (1835-1915).
Das Gebäude ist Ergebnis eines 1887 durchgeführten Architekturwettbewerbes, bei dem Möckel den zweiten Preis erhalten hatte und gilt heute als typisches Beispiel der historisierenden Architekturhaltung des ausgehenden 19. Jahrhunderts.
Das Gebäude ist Ergebnis eines 1887 durchgeführten Architekturwettbewerbes, bei dem Möckel den zweiten Preis erhalten hatte und gilt heute als typisches Beispiel der historisierenden Architekturhaltung des ausgehenden 19. Jahrhunderts.
Das Ständehaus diente bis 1918 verschiedenen Einrichtungen der mecklenburgischen Landstände als Gerichts- und Verwaltungssitz. So war es Sitz der Vertretung der Landstände, des Engeren Ausschusses, der Ritterschaftlichen Brandkasse, der Steuer- und Katasterbehörde, der Brandversicherung der mecklenburgischen Städte, des Ritterschaftlichen Kreditvereins und der Fideikommissbehörde. Das Fideikommiss ist eine Rechtsfigur des Erbrechts, bei der ein Vermögenskomplex nach vorgegebener Erbfolge unveräußerlich mit einer Familie verbunden wird, um die Besitzzersplitterung durch Erbteilung zu verhindern.
Nach 1920 ist das Gebäude schrittweise in ein Verwaltungsgebäude umgewandelt worden. Es war Sitz des Straßenbauamtes, der Staatskassenzweigstelle, des Arbeitergerichtes, der technischen Nothilfe und der Polizeiverwaltung des Amtsbereiches Rostock. Bis nach dem Zweiten Weltkrieg blieb das Gebäude Sitz staatlicher Verwaltungen Mecklenburgs.
Im Jahre 1953 erfolgte die Übernahme des Ständehauses durch die Nationale Volksarmee der DDR, welche das Gebäude bis zur politischen Wende 1989/90 nutzte. Seit Juli 1992 ist das Ständehaus Sitz des Oberlandesgerichtes Rostock.
Bauliche Änderungen wurden während der Zeit der bisherigen Nutzung nur in ausgesprochen geringem Umfang vorgenommen. Hierzu gehört der Abbruch der Laube (Anbau in der Steinstraße) im Jahre 1936 und das Schließen der Zugänge zur hier ursprünglich angeordneten Laubenhalle (heute Anwaltszimmer und Garderobe).
Architektur
Der zweigeschossige Hauptsitzungssaal (heute "Plenarsaal") erhielt an der Hauptfassade eine ihm adäquate Platzierung. Der quadratisch orientierte Grundriss mit dem Lichthof in der Gebäudemitte und dem auf die Achsenlinie bezogenen Haupteingang, die Haupttreppe im Erdgeschoss und der Große Sitzungssaal bilden eine symmetrische Anlage, die auch in der Fassadengliederung weiterverfolgt wird.
Die südliche, dem Rosengarten zugewandte Fassade des Gebäudes ist die Schauseite. Die drei anderen Fassaden sind entsprechend ihrer Wertigkeit abgestuft gestaltet. Der repräsentative Mittelteil der Südfassade einschließlich der beiden Seitenrisalite (hervorgehobene reich geschmückte Fassaden) weist eine nicht zuletzt durch die Verwendung gotischer Elemente betonte, vertikale Linienführung auf.
Die Höhenentwicklung wird durch ausgeprägte Gesimse zwischen den Geschossen, besonders aber durch den zwischen den beiden Risaliten angeordneten Balkon und das stark plastische Kranzgesims gemildert.
Entsprechend der Vorgabe der Prüfungskommission für den Architekturwettbewerb 1887 ist das Ständehaus aus "bodenständischen" Materialien, d. h. im Backsteinrohbau errichtet. Rote Verblendklinker, gelbe Glasursteine, Formsteine ließen innerhalb einer Materialkategorie eine Vielzahl farblicher und plastischer Gestaltung zu, die Möckel ausschöpfte. Um das Gebäude führt ein Schmuckband aus mehrfarbigen Terrakottaelementen, mit Rankenmotiven, von Wappenschildern unterbrochen. Eine wesentliche Bedeutung zur Aufwertung der Repräsentanz des Gebäudes kam dem figürlichen Schmuck zu. Über dem Saalbau stehen zwischen den Blendbögen vier Plastiken aus Kupfer. Wie gotische Stifterfiguren ruhen sie auf Konsolen unter Baldachinen und stellen mecklenburgische Fürsten dar. Das mittlere Figurenpaar flankiert eine Mauerblende mit dem mecklenburgischen Wappen in Glasmosaik.
Die Innengestaltung wird wesentlich durch den stattlichen Lichthof bestimmt. Die Wirkung dieses Gebäudeteils wird nicht zuletzt durch die breite dreiläufige Treppe zum ersten Hauptgeschoss beeinflusst.
Geschickt setzt der Architekt die äußere Ordnung im Innern fort. So gelang es ihm, ein einheitliches ästhetisches Ganzes zu erreichen. Trotz der vielen eingesetzten Spitzbögen und Säulen ist die horizontale Betonung durch die Geschossanordnung vorherrschend. Möckel kam somit der profanen Bedeutung der Aufgabe nach und vermied den Eindruck eines Sakralbaus.
Das Ständehaus zählt neben dem Jagdschloss Gelbensande zu den bedeutenden Profanbauten Möckels und zeugt -bei aller Fragwürdigkeit des Historismus als Stilepoche- von einer außerordentlich hohen und sorgfältigen handwerklichen Qualität.
Baumaßnahmen seit 1992
Im Jahr 1992 wurde das Gebäudeinnere im Rahmen einer Baumaßnahme teilweise instandgesetzt und für die neue Funktion als Oberlandesgericht Rostock hergerichtet. Die Kosten dieser Maßnahme beliefen sich auf (umgerechnet) knapp 2,2 Millionen Euro.
1998 bis 1999 erfolgte im Zuge eines weiteren Abschnittes die Sanierung des Daches einschließlich diverser Mauerwerksarbeiten. Hierfür wurden (umgerechnet) knapp 1,5 Millionen Euro ausgegeben.
Die Restaurierung ist im August 2008 abgeschlossen worden. Für knapp 6 Millionen Euro wurde das Ständehaus - so weit wie möglich - in den ursprünglichen Zustand versetzt. Baukultur zu fördern ist - wie an diesem Beispiel eindrucksvoll belegt - eine Aufgabe, der sich das Land verpflichtet fühlt und die der Betrieb für Bau und Liegenschaften durch die Auswahl und Bindung von fachkundigen Auftragnehmern, wie dem Architekten Dr. Reiner Grebin und den Restauratoren um Jörg Schröder und Marcus Mannewitz, umzusetzen vermag. Wir freuen uns, dem Oberlandesgericht nach der langen und sicher schwierigen Zeit der Bautätigkeit im Gebäude, diese Perle der Baukunst übergeben zu haben.
Planungsdaten Ständehaus Rostock
Baukosten | 9,7 Millionen Euro |
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Planungsbeginn 3. Bauabschnitt | 2002 |
Baubeginn 3. Bauabschnitt | 01.2004 |
Bauende | 08.2008 |
Nutzfläche | 2.138 m² |
Architekt | Grebin. Architekten |
Lageplan Ständehaus Rostock, Sitz des Oberlandesgerichtes
18055 Rostock, Wallstraße 3