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Blick auf das sanierte Haus 1, im Hintergrund das Haus 2 © 2022 SBL Neubrandenburg

Herrichtung eines Gerichtsgebäudes

14.09.2020 | Fertigstellung

Herrichtung eines Gerichtsgebäudes

14.09.2020 | Fertigstellung

Sanierung Amtsgericht Neubrandenburg, Zweigstelle Demmin - Nachnutzung Haus 1

14.09.2020 • Allgemeiner Landesbau
Das Gebäudeensemble Amtsgericht Neubrandenburg Zweigstelle Demmin besteht aus drei Gebäudeteilen und liegt innerhalb des Sanierungsgebietes Historischer Stadtkern/ Anklamer Vorstadt. Das Haus 1 direkt an der Clara-Zetkin-Straße wurde saniert und für die Nutzung der Zweigstelle hergerichtet.
Die beiden historischen Gebäude Haus 1 und Haus 3 sind durch einen Neubau miteinander verbunden, der 2011 errichtet worden ist. Aufgrund der Justizstrukturreform 2015 und der damit verbundenen Verlagerung von Funktionen, konnte die 924 m² umfassende Nutzfläche im Haus 1 nicht mehr so genutzt werden, wie es ursprünglich geplant war.
Die vorbereitete Grundinstandsetzung von Haus 1 musste zunächst pausieren. Der damalige Geschäftsbereich Neubrandenburg des landeseigenen Betriebs für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V) untersuchte, inwieweit sich andere Dienststellen des Landes hier unterbringen lassen.
Nach vielfältigen Überlegungen und Abstimmungen unter der Berücksichtigung der Vorgaben aller Beteiligter konnte die anspruchsvolle Planung für die Außenstelle des Amtsgerichts abgeschlossen werden, die Leistungen ausgeschrieben und vergeben sowie mit dem Bau begonnen werden. Verantwortlich für das 2,8 Millionen Euro umfassende Bauprojekt ist das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt (SBL) Neubrandenburg.

Das Bauprojekt

Das Haus 1 ist ein zweigeschossiges, vollständig unterkellertes Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoss und Walmdach in traditioneller Bauweise. Nicht erforderliche Einbauten wurden im Rahmen des Bauprojekts zurückgebaut und die historische Raumstruktur wiederhergestellt. Fußböden, Innenputz und Innentüren wurden erneuert. Der Mosaikfußboden im Eingangsbereich ist erhalten geblieben. Im Kellergeschoss befindet sich der Gewahrsam.
Im Erdgeschoss ist der Zuführungsbereich des Gewahrsams untergebracht und ein abgeschlossener Sicherheitsbereich geschaffen worden. Darüber hinaus wurden Räume zur Lagerung von Akten hergerichtet.  Um beide Nutzungen in Einklang zu bringen, ist das Haupttreppenhaus vom Sicherheitsbereich baulich getrennt.
Im Obergeschoss sind ein Sitzungssaal, weitere Anwaltszimmer und Wartebereiche hergerichtet.
Das Dach wurde erneuert und besitzt wieder eine Biber-Kronendeckung. Zukünftig bleibt das Dachgeschoss ohne Nutzung. Die vorhandenen Dachgauben wurden zurückgebaut. Über eine neue Dachgaube besteht jetzt eine Verbindung zu Haus 3.
Alle Fenster und Türen im Gebäude wurden entsprechend der brandschutz- und sicherheitstechnischen sowie denkmalrechtlichen Anforderungen erneuert. Die gesamte Fassade wurde gereinigt und schadhafte Klinker gewechselt.
Auch die Abführung des Regenwassers wurde erneuert. Die Pflasterarbeiten wurden in Ergänzung des Bestandes ausgeführt. Die Einfriedung auf der Nordseite des Gebäudeensembles wurde in Abstimmung mit dem Denkmalschutz nach historischem Vorbild als Metallzaun auf einem Mauerwerkssockel ausgebildet.
Im Bereich der Zuführung wurde ein neuer Zufahrtsbereich geschaffen, der von einer Sichtschutzmauer und einer Toranlage abgegrenzt wird. Die Zufahrt zum Amtsgericht erfolgt jetzt über die östliche Seite.
Die bislang eingeschränkte Nutzungsfähigkeit der Zweigstelle Demmin ist durch die Erweiterung im Haus 1 deutlich verbessert und das Erscheinungsbild des markanten Gebäudes stark aufgewertet.

Historie - Geschichtliche Bedeutung

Der Gerichtsstandort Demmin bestand seit dem 19. Jahrhundert aus zwei Backsteingebäuden. Haus 2 - das historische Gefängnisgebäude im rückwärtigen Bereich - wurde bereits 1859 mit zwei Gefängnishöfen errichtet und gehört zu den ältesten Haftanstalten des 19. Jahrhunderts. Die zwei Gefängnishöfe dienten der Trennung von Männern und Frauen.
Haus 1 - das der Straße zugewandte historische Gerichtsgebäude - wurde 35 Jahre später im Jahr 1894 errichtet.  Die direkte Verbindung von einem Gerichts- und Gefängnisgebäude war in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine sehr verbreitete und typische Bauweise. Die meisten Gerichtskomplexe wurden erst nach 1870 errichtet, so dass am Standort Demmin davon ausgegangen werden kann, dass das Gefängnisgebäude eines der ersten seiner Art in Deutschland war.
Das Gebäude brannte zum Ende des 2. Weltkrieges aus und wurde nach dem Krieg in schlichter Form wiederaufgebaut. Die ursprünglichen Verzierungen des Schmuckzwerchgiebels wurden nicht wiederhergestellt. Beide Gebäude stehen heute unter Denkmalschutz.

Planungsdaten - Sanierung Amtsgericht Neubrandenburg, Zweigstelle Demmin Haus 1

Bauherr Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das SBL Neubrandenburg
Projektleitung und Baubetreuung SBL Neubrandenburg
Planung milatz.schmidt architekten gmbh, Neubrandenburg
Gesamtbaukosten 2,8 Millionen Euro
Baubeginn 11/2018
Bauende 09/2020
Nutzfläche 857 m²
Bruttorauminhalt 6.127 m³
Anteil der Vergaben an Firmen aus Mecklenburg-Vorpommern
Stand: 14. September 2020

Lageplan Amtsgericht Neubrandenburg, Zweigstelle Demmin - Nachnutzung Haus 1

17109 Demmin, Clara-Zetkin-Straße 14

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