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Nicht alles wird so teuer gebaut, wie es geplant wurde.

20.07.2017 • Baumanagement im BBL M-V
Der landeseigene Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V) setzt seine Bauprojekte mit geringeren als den geplanten Gesamtbaukosten um.
Bei diesem Bauprojekt sind die genehmigten Kosten um 150.000 Euro unterschritten worden - das entspricht etwa 1,5 Prozent der geplanten Gesamtbaukosten. © 2011 Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern Bild größer
Neubau eines Dienstgebäudes für die Bundesmarine Bei diesem Bauprojekt sind die genehmigten Kosten um 150.000 Euro unterschritten worden - das entspricht etwa 1,5 Prozent der geplanten Gesamtbaukosten. © 2011 Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern
Seit seiner Gründung im Jahr 2002 hat der BBL M-V 368 Bauprojekte umgesetzt, die mit mindestens 500.000 Euro Gesamtbaukosten geplant worden waren. Diese Bauprojekte, mit denen der BBL M-V vom Land M-V, der Bundesrepublik und weiteren Dritten beauftragt worden ist, hatten ein geplantes Gesamtvolumen von 911 Millionen Euro. Tatsächlich sind bis zur Rechnungslegung, also dem formellen Abschluss jedes dieser Bauprojekte, lediglich 887 Millionen Euro verausgabt worden. Das sind mehr als 23 Millionen Euro und damit 2,6 Prozent weniger als ursprünglich geplant. Die Einsparungen ergeben sich teilweise auch aus Leistungsreduzierungen, Leistungsverschiebungen sowie aus guten Ergebnissen bei den Ausschreibungen der für die Bauprojekte erforderlichen Planungs- und Bauleistungen.

Wie ist das möglich?

Ein erfolgreiches Baukostenmanagement erfordert sowohl eine vollständige, fachlich und kostenmäßig zutreffende und aktuelle Planung als auch ein konsequentes Management der Bauprojekte.
Als fachkompetenter Bauherr ist der BBL M-V für die Bauunterlagen verantwortlich. Diese werden auf Basis vollständiger Bedarfs- und Nutzungsanforderungen unter Berücksichtigung eventueller Kostenrisiken und mit größtmöglicher Qualität sowie belastbaren Kosten erarbeitet. Nur so kann das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der BBL M-V als Obere Landesbehörde befindet, eine realistische Kostenobergrenze bei Landesbauprojekten festsetzen. Für die zivilen und militärischen Bundesbauprojekte kommen die Vorgaben vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, vom Bundesministerium der Verteidigung sowie von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Das Kostenmanagement der Bauprojekte erfolgt nach den Regeln des im BBL M-V geltenden Handbuchs für das Projektmanagement (ProMan). Eine wichtige Rolle spielen dabei die möglichst 60-prozentige Ausschreibung der Bauleistungen zu Beginn des Bauprojekts, die Überwachung der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen, eine permanente Qualitäts- und Kostenkontrolle sowie ein konsequentes Änderungsmanagement.
In den drei BBL M-V Geschäftsbereichen Hochschul- und Klinikbau, Schwerin, Neubrandenburg sowie den Abteilungen Bundesbau, Landesbau und Liegenschaften sind 300 Mitarbeitende im Projekt- und Servicemanagement mit diesen Leistungen beschäftigt. Architekten und Ingenieure aus den Bereichen Hochbau, Tiefbau, Elektrotechnik, Fernmeldetechnik, Tragwerksplanung, Maschinenbau, Vermessung und Landschaftsplanung sorgen dafür, dass sowohl die Leistungen des Bauherrn als auch die baufachlichen Leistungen den anerkannten Regeln der Technik entsprechend erbracht werden. Die haushaltsrechtlichen Vorgaben werden bei der Umsetzung der Bauprojekte beachtet, zu denen u. a. die Richtlinien für den Landesbau Mecklenburg-Vorpommern (RLBau M-V), Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) und die Landeshaushaltsordnung (LHO) gehören.

Kostensteigerung im Verlauf des Bauprojekts

Zu Beginn eines Bauprojekts steht der anerkannte Raumbedarf unserer Nutzer. Dieser mündet in einen Planungsauftrag für den BBL M-V, der bereits eine festgelegte Kostenobergrenze für das Bauprojekt enthält. Bis zur Ausschreibung bzw. Vergabe der dafür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen liegen jedoch unterschiedlich lange Zeiträume von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren. Gründe dafür sind die erforderlichen Abstimmungen mit unseren Nutzern, die haushaltsmäßige Anerkennung der Gesamtbaukosten, die Regelungen und Fristen des Öffentlichen Vergabeverfahrens, bauvorbereitende Arbeiten wie z. B. die Munitionsbergung auf dem Baufeld, die Erstellung von denkmalpflegerischen Zielstellungen bei historischen Gebäuden, die Beachtung des Artenschutzes in Bestandsgebäuden oder die Erarbeitung von Brandschutz- oder Sicherheitskonzepten mit den zuständigen Behörden des Landes bzw. der jeweiligen Kommune, in der die Bauprojekte umgesetzt werden.
In dieser Zeit können die Kosten für Lieferungen und Leistungen steigen. Es besteht das Risiko, mit den ursprünglich geplanten Kosten bis zur Realisierung des Bauprojekts nicht mehr auszukommen.

Was ist der Baupreisindex?

Die Entwicklung der Baukosten wird über den sogenannten Baupreisindex abgebildet, der vom Statistischen Bundesamt in Baden-Württemberg ermittelt und jährlich festgelegt wird. Derzeit liegt die Steigerung bei ca. 2,5 Prozent pro Jahr.
Diese Kostensteigerungen in Höhe des Baupreisindex darf der BBL M-V aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorschriften allerdings nicht einplanen.
Dass die geplanten Kosten bei dieser Vielzahl höchst unterschiedlicher Bauprojekte trotz Kostensteigerungen in einzelnen Fällen, dennoch insgesamt eingehalten werden konnten, liegt u. a. am straffen Projektmanagement des BBL M-V und der Erfahrung seiner Mitarbeitenden im Baumanagement. Selbst die unvermeidbaren Kostensteigerungen nach dem Baupreisindex konnten damit aufgefangen werden!
Über das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern verteilt sieht man heute die Ergebnisse der kostenbewussten Arbeit des BBL M-V. In der Galerie finden Sie ausgewählte herausragende Bauprojekte.

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