Mit Recht: Dienststellen der Justiz in Gebäuden mit speziellen Anforderungen
05.05.2015 • Unterbringung von Justizdienststellen
Klagen zulassen oder abweisen? Angeklagte freisprechen oder verurteilen? Beim Strafmaß Geld- oder Haftstrafe festsetzen? Jede Menge Entscheidungen fällt Justitia, die personifizierte Gerechtigkeit und Rechtspflege. Gut 480 Richterinnen und Richter sind täglich an den Gerichten unseres Bundeslandes und am Landesverfassungsgericht damit beschäftigt.
Bis zum Ende eines Verfahrens ist es manchmal jedoch ein langer Weg. Recht zu finden und zu sprechen bedarf nicht nur der Rechtsgrundlagen, anhand derer geklagt und geurteilt wird, sondern auch der dafür notwendigen Infrastruktur. Gerichte benötigen passend ausgestattete Gebäude, die den Anforderungen des Gerichtsbetriebs gerecht werden. Dazu gehören u. a.
- beleuchtete Nachtbriefkästen mit Zeitschaltuhr, um bis Mitternacht eingehende von der nach Mitternacht eingehenden Post zu trennen, damit fristwahrende Schriftstücke zugeordnet werden können,
- mit durchschusssicherem Glas geschützte Wachbereiche bzw. Pförtnerlogen im Eingangsbereich,
- funkgesteuerte Uhren in jedem Verhandlungssaal, die dem Richtersitz gegenüber angebracht werden, damit B. Verspätungen von Prozessbeteiligten dokumentiert werden können,
- Vorführzellen für bereits inhaftierte Prozessbeteiligte, die vor bzw. nach einer mündlichen Verhandlung dort untergebracht werden müssen,
- gesicherte Bereiche für die Grundakten, in denen der Besitz an Grund und Boden im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk verbindlich hinterlegt ist,
- die angemessene Raumakustik mit Silbenverständlichkeit in den Verhandlungsräumen, damit Recht im Rahmen von mündlichen Verhandlungen nicht nur gesprochen, sondern auch verstanden werden kann und
- Notruftaster bzw. Überfallmelder im Richtertisch.
Der landeseigene Betrieb für Bau und Liegenschaften (BBL M-V) ist mit seinen Geschäftsbereichen Schwerin und Neubrandenburg u. a. für die fach- und sachgerechte Unterbringung der Gerichte und Justizvollzugsanstalten verantwortlich.
Das Portfoliomanagement im BBL M-V hat den Überblick darüber, welche landeseigenen Grundstücke und Liegenschaften dafür geeignet sind, erstellt Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, um ggf. die benötigten Flächen auf dem freien Markt anzumieten und erstellt Entscheidungsgrundlagen, falls eine Unterbringung ohne Neubau nicht möglich ist.
Wenn gebaut wird sorgt das Projektmanagement im BBL M-V für die Detailplanungen und setzt die Investitionen des Landes um.
Das Objektmanagement des BBL M-V bewirtschaftet sowohl die angemieteten als auch die neu errichteten Justizgebäude (ohne JVA), sodass für Wärme, Wasser, Strom, Reinigung, Pflege der Außenanlagen sowie Bewachung des Gebäudes gesorgt ist. Sonstige Dienstleistungen rund um das Gebäude, wie z. B. Glühlampen wechseln, verzogene Türen richten oder Heizkörper entlüften, führen die Hausmeister des BBL M-V oder beauftragte Firmen aus.
Wenn gebaut wird sorgt das Projektmanagement im BBL M-V für die Detailplanungen und setzt die Investitionen des Landes um.
Das Objektmanagement des BBL M-V bewirtschaftet sowohl die angemieteten als auch die neu errichteten Justizgebäude (ohne JVA), sodass für Wärme, Wasser, Strom, Reinigung, Pflege der Außenanlagen sowie Bewachung des Gebäudes gesorgt ist. Sonstige Dienstleistungen rund um das Gebäude, wie z. B. Glühlampen wechseln, verzogene Türen richten oder Heizkörper entlüften, führen die Hausmeister des BBL M-V oder beauftragte Firmen aus.
Nicht nur gut, sondern auch wirtschaftlich.
Mit dem Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz vom 11. November 2013 wird die Gerichtsstruktur auf die künftigen Anforderungen ausgerichtet. Der BBL M-V sucht für die betroffenen Gerichte an den neuen Standorten geeignete Flächen und mietet diese ggf. an, erstellt Pläne, nach denen Dienststellen umziehen können bzw. stellt Planungen für bauliche Aktivitäten zusammen, falls das Land in neue Gebäude investiert. Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens hat der BBL M-V in den Fragen möglicher und wirtschaftlicher Unterbringung beraten. Diese Planungen bilden die Grundlage für eine wirtschaftliche Umsetzung der Neuordnung der Gerichtsstruktur, die nun in enger Abstimmung mit dem Justizministerium M-V und den betroffenen Dienststellen umgesetzt und bis zur Schließung des Amtsgerichts Ribnitz-Damgarten Anfang 2017 abgeschlossen sein wird.
Durch die geänderten Gerichtsbezirke und Zuständigkeiten werden Gerichtsgebäude z. B. in Ueckermünde und Bad Doberan leergezogen. Für das landeseigene Gebäude in Ueckermünde wird vom BBL M-V die Nachnutzung untersucht. Sofern diese nicht mehr zur Unterbringung von anderen Landesdienststellen benötigt wird, bereitet das Dezernat Liegenschaftsangelegenheiten im BBL M-V den Verkauf vor. Die Anmietung des Gebäudes in Bad Doberan wird aufgegeben, freigezogen und entlastet damit den Landeshaushalt, da Mieten in erheblichem Umfang nicht mehr gezahlt werden.
Anders verhält es sich am Gerichtsstandort in Greifswald. Hier wird neben dem Oberverwaltungsgericht bis August 2015 ein Erweiterungsbau für das Grundbuchamt errichtet - ca. 3,1 Mio. Euro fließen aus dem Landeshaushalt in den einzigen Neubau, der in Umsetzung des Gesetzes entsteht. Für ein Volksbegehren gegen dieses Gesetz sind seit 11. März 2014 mehr als 120.000 Unterschriften gesammelt und eingereicht worden. Landeswahlleiterin Doris Petersen-Goes gab dem im Februar 2015 statt. Der Landtag M-V wird sich nochmals mit dem Gesetz beschäftigen. Da das Neuordnungsgesetz Rechtskraft besitzt, laufen die Planungen und Bauarbeiten weiter.
Die Gerichtsbarkeiten in Mecklenburg-Vorpommern
Die von unserem Rechtsstaat übertragenen Aufgaben der Rechtspflege, in Verfassungsfragen, des Strafvollzugs, der sozialen Dienste der Justiz sowie des Justizprüfungswesens werden in M-V von den sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeiten übernommen, die zum Zuständigkeitsbereich des Justizministerium M-V gehören. Hier die künftige Struktur, nach der Neuordnung (Anfang 2017):
- in Oberlandesgericht
- vier Landgerichte mit zehn Amtsgerichten,
- ein Landessozialgericht mit vier Sozialgerichten,
- ein Landesarbeitsgericht mit drei Arbeitsgerichten,
- ein Oberverwaltungsgericht mit zwei Verwaltungsgerichten,
- eine Generalstaatsanwaltschaft mit vier Staatsanwaltschaften und
- ein Finanzgericht.
Das Landesverfassungsgericht M-V arbeitet autark und ist keinem Ministerium unterstellt. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es vier Justizvollzugsanstalten, eine Jugendanstalt mit Jugendarrestanstalt sowie das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit mit allen Anlaufstellen der sozialen Dienste.
Das Landesverfassungsgericht M-V arbeitet autark und ist keinem Ministerium unterstellt. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es vier Justizvollzugsanstalten, eine Jugendanstalt mit Jugendarrestanstalt sowie das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit mit allen Anlaufstellen der sozialen Dienste.