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Maßnahmen zur Gesundheitssicherheit gegen Corona-Infektionen im Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamt (SBL) Rostock

19.03.2020 • Gesundheitsschutz
Zur Verhinderung von neuen Infektionen aufgrund der um sich greifenden Erkrankungen an dem Corona-Virus ist das Betreten des Dienstgebäudes des SBL Rostock auf ein zwingend notwendiges Maß zu reduzieren.
Nutzen Sie im Interesse Ihrer Gesundheit und aus gesellschaftlicher Solidarität zuerst die Möglichkeiten zum digitalen oder telefonischen Kontakt anstelle persönlicher Begegnungen.

Kontakt zum SBL Rostock

Das SBL Rostock hat einen Krisenstab eingerichtet, an den Sie sich

über die eMail-Adresse poststelle@hro.sbl-mv.de
oder
telefonisch unter 0385 588 87401

wenden können. Die nicht digitalisierte Post (Papier, CD, Ordner) des SBL Rostock kann ab sofort nicht mehr sicher angenommen werden und ist daher nur nach der Abstimmung mit dem jeweiligen Bearbeiter (per eMail und Telefon) zu organisieren.
Wenn Sie sich aus unabweisbaren Gründen im Dienstgebäude des SBL Rostock oder dessen Außenstellen in der Hanse-Kaserne und auf dem Fliegerhorst Laage-Kronskamp aufhalten müssen, achten Sie dabei stets auf den erforderlichen Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen, nutzen Sie die in allen öffentlichen Bereichen und sanitären Anlagen die vorhandenen Gelegenheiten zum Händewaschen und zur gründlichen Handdesinfektion.
Das Dienstgebäude des SBL Rostock und dessen Außenstellen dürfen von Unbefugten nur über den Eingang im Verantwortungsbereich der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA, Wallstraße 2) sowie der Bundeswehr (Laage, Daimler-Benz-Allee 1) und nur nach telefonischer Voranmeldung bei Ihrem Ansprechpartner des SBL Rostock betreten werden.
Die Baustellen des Landes und des Bundes im Zuständigkeitsbereich des SBL Rostock sind als eigene geschützte Bereiche gesichert. Für Unbefugte ist der Zugang gesperrt.
Vermeiden Sie die ungeschützte Berührung von Treppenläufen, Türgriffen und weiteren gemeinsam genutzten Flächen, sondern benutzen Sie den Ellenbogen oder andere Schutzmaßnahmen. Der direkte Kontakt etwa durch Händeschütteln ist unbedingt zu vermeiden.
Nachdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Rückkehrer aus einer vom Robert-Koch-Institut eingestuften Risikoregion eine 14-tägige Karenzzeit vor Betreten des Dienstgebäudes des SBL Rostock und dessen Außenstellen einhalten müssen. Die Anmeldung erfolgt jeweils nicht nur so wie medizinisch je nach Lage vorgeschrieben, sondern hat auch bei der Leiterin des Amtes und Geschäftsstellenleiterin zu erfolgen.
Weiterhin besteht das SBL Rostock zum Schutz seiner Beschäftigten und der Gemeinschaft darauf, dass:
  • Personen (Beschäftigte, Externe sowie Angehörige oder Handwerker von Fremdfirmen), bei denen eine Corona-Infektion besteht,
  • Personen, die sich in einer vom Robert-Koch-Institut eingestuften Risikoregion aufgehalten haben und bei denen gesundheitliche Beschwerden auftreten, die auf das Coronavirus zurückgeführt werden könnten und
  • Personen, die in Kontakt mit an dem neuartigen Virus erkrankten Personen standen oder noch stehen, weil sie diese z. B. pflegen,
das Dienstgelände des SBL Rostock und dessen Außenstellen nicht betreten, bis mittels ärztlicher Zusicherung nachgewiesen ist, dass die Erkrankung ausgeheilt, bzw. nicht mehr ansteckend ist.
Das SBL Rostock rät darüber hinaus allen Personen auch bei nur leichten Anzeichen von für Infektionskrankheiten typischen Symptomen (nach der jeweils aktuellen medizinischen Empfehlung) den Hausarzt zu kontaktieren und den weiteren notwendigen Schritten zu folgen.

Bleiben Sie gesund!

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