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Maßnahmen zur Gesundheitssicherheit gegen Corona-Infektionen im Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamt Schwerin (SBL)

17.03.2020 • Aktuell
Aufgrund der um sich greifenden Erkrankungen an dem Corona-Virus wird das Betreten des Dienstgebäudes des SBL Schwerin nur auf ein zwingend notwendiges Maß zur Verhinderung von Neuinfektionen beschränkt.
Das SBL Schwerin möchte sowohl seine Bediensteten als auch Dritte schützen. Daher sehen wir uns gezwungen, das Betreten des Dienstgebäudes auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Das SBL Schwerin hofft mit allergrößtem Nachdruck, dass Rückkehrer aus einer vom Robert-Koch-Institut eingestuften Risikoregion die 14-tägige Karenzzeit vor Betreten des Dienstgebäudes einhalten.
Weiterhin besteht das SBL Schwerin zum Schutze seiner Beschäftigten und Dritter momentan darauf, dass
  • Personen (Beschäftigte und Gäste sowie Angehörige oder Handwerker von Fremdfirmen), bei denen eine Corona-Infektion besteht,
  • Personen, die sich in einer vom Robert-Koch-Institut eingestuften Risikoregion aufgehalten haben und bei denen gesundheitliche Beschwerden auftreten, die auf das Coronavirus zurückgeführt werden könnten und
  • Personen, die in Kontakt mit an dem neuartigen Virus erkrankten Personen standen oder noch stehen, weil sie diese z. B. pflegen, 
das Dienstgelände und das Dienstgebäude nicht betreten, bis mittels ärztlichem Attest nachgewiesen ist, dass die Erkrankung ausgeheilt bzw. nicht mehr ansteckend ist.
Das SBL Schwerin rät darüber hinaus allen Personen auch bei nur leichten Anzeichen von für Infektionskrankheiten typischen Symptomen (Husten, Schnupfen, und dergleichen) zeitnah den Hausarzt zu kontaktieren und sich im häuslichen Umfeld auszukurieren.
Ausschließlich aus Fürsorge zum Schutz der Beschäftigten und Dritter sieht sich das SBL Schwerin bei Zuwiderhandlung gezwungen, für die Betroffenen ein Hausverbot auszusprechen.

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