Nicht offener Kunst-am-Bau-Wettbewerb mit vorgeschaltetem anonymen Bewerberverfahren mit Ideenbeitrag für den Neubau Polizeizentrum Neubrandenburg
20.08.2025 • Vorgeschaltetes anonymes Bewerberverfahren mit Ideenbeitrag
Zur Auswahl einer Kunst am Bau führt das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt (SBL) Neubrandenburg einen nicht offenen Kunst-am-Bau-Wettbewerb durch. An dem vorgeschalteten anonymen Bewerberverfahren können Sie sich unter Beachtung der folgenden Bedingungen beteiligen und bis zum 15.10.2025 Ihre Bewerbungsunterlagen einreichen.
1. Bauherr/Auslober
Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt Neubrandenburg
(SBL Neubrandenburg)
(SBL Neubrandenburg)
2. Koordination und Durchführung
3. Wettbewerbsart
Es findet ein deutschlandweiter, nicht offener Kunst-am-Bau-Wettbewerb mit einem vorgeschalteten anonymen Bewerberverfahren mit einem Ideenbeitrag statt. Es werden zehn Teilnehmer von einer Jury ausgewählt.
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
4. Bauprojekt und Kunststandorte
Lage und Erschließung
Am Standort des Behördenzentrums Neubrandenburg (Neustrelitzer Straße 120) entsteht ein Neubau für das Polizeizentrum. Das Baufeld befindet sich im südlich gelegenen Wohngebiet Lindenberg, zwischen der Bundesstraße B96 (Neustrelitzer Straße) und dem Tollensesee im Westen.
Das Gelände wird über die Kirschenallee erschlossen. Diese führt im Westen zum Altenhilfezentrum Kloster Dobbertin und verläuft entlang der nördlichen und westlichen Grundstücksgrenze bis zum ehemaligen Stasi-Gefängnis.
Straßenführung und Grundstücksstruktur
Südlich der Kreuzung teilt sich die Kirschenallee in zwei ringförmige Schleifen:
Gestaltung und Architektur
Der Neubau wird als ein viergeschossiger, freistehender Solitärbaukörper mit einem Staffelgeschoss und einem begrünten Innenhof erbaut. Als bewusst vom Bestand abgesetzter Stadtbaustein setzt er ein architektonisches Zeichen für einen zeitgeschichtlichen Neuanfang – im Kontrast zur angrenzenden ehemaligen Bezirksverwaltung der Staatssicherheit.
Die Fassade als regelmäßige Lochfassade mit Sichtmauerwerk aus handgestrichenen dunkelroten Ziegeln greift den ortstypischen Farb- und Materialkanon des Zentrums von Neubrandenburg auf.
Funktion des Innenhofs
Der allseitig vom Polizeigebäude umgebene Innenhof ist nur für Bedienstete zugänglich und bietet mit geschwungenen Wegen, Pflanzflächen und Sitzgelegenheiten einen Rückzugsort während der Pausen.
Ein geschwungenes Beet teilt die Aufenthaltsbereiche, während bodendeckende Gehölze, Gräser, Stauden, Solitärsträucher und drei schmalwachsende Bäume die Gestaltung prägen.
Das Regenwasser versickert vollständig über wasserdurchlässige, epoxidharzgebundene Wegeflächen. Ein umlaufender Traufstreifen trennt die Wege von der Fassade.
Vorplatz und öffentliche Bereiche
Der neue Vorplatz mit markanter Arkade bildet das Eingangsportal des Polizeizentrums.
Er verweist auf den Haupteingang und signalisiert Offenheit. Die öffentlich zugängliche Kantine mit Außensitzplätzen stärkt den kommunikativen Charakter und lädt auch Besucher des Finanzamts sowie des Altenhilfezentrums zum Verweilen ein.
Der neue Platz und die verbesserte Anbindung der bestehenden Ost-West-Wegeverbindung erleichtern die Orientierung auf dem Gelände – insbesondere für Besucherinnen und Besucher des Stasi-Unterlagen-Archivs in Neubrandenburg.
Westlich des Vorplatzes werden Reste der ehemaligen Mauer des früheren Stasi-Geländes in das Fußwegenetz integriert und durch eine sorgfältige Gestaltung der Außenanlagen räumlich gefasst. Eine neu geschaffene Anbindung an die westliche Schleife der Kirschenallee ermöglicht nun einen direkten Weg zum ehemaligen Stasi-Gefängnis.
Nördlich des Platzes führt ein Fußweg zur westlichen Kirschenallee. Es sind Fahrradstellplätze und Besucherparkplätze vorgesehen.
Der vorhandene Baumbestand wurde weitgehend erhalten und in die Gestaltung integriert.
Sicherheit und Zugänge
Der Vorplatz liegt außerhalb des Sicherheitsbereichs. An der Nordostecke erfolgt die Versorgung der Cafeteria. Poller und Sitzbänke verhindern eine Durchfahrt.
Der gesicherte Bereich westlich des Platzes ist durch eine Zaunanlage mit Übersteigschutz abgegrenzt.
Eine Schranke und ein Rolltor sichern die Hauptzufahrt zum Polizeihof, der innerhalb der Einfriedung liegt. Die Erschließung verläuft parallel zur öffentlichen Wegeverbindung.
Zwei südliche Eingänge und eine westliche Ausfahrt ergänzen die funktionale Anbindung.
Zugang und Erschließung im Gebäude
Besucher und Mitarbeitende betreten das Gebäude über die Arkade am Vorplatz.
Sie gelangen in das Foyer, von wo aus die Haupttreppe und der Innenhof erreichbar sind. Die Hauswache kontrolliert über eine Schleuse den Zugang zum Foyer des Polizeipräsidiums, der Kriminalpolizeiinspektion sowie des Landesamts für Zentrale Aufgaben und Technik.
Ein separater Zugang führt direkt vom Eingangsbereich zur öffentlichen Cafeteria, ohne Verbindung zum Sicherheitsbereich. Ihre Versorgung erfolgt über den befahrbaren Teil des Vorplatzes.
Das Foyer verbindet den Innenhof mit der Haupttreppe als vertikalem Erschließungselement.
Fertigstellung Gebäude
Die bauliche Fertigstellung des Gebäudes soll bis Ende 2026 erfolgen.
Am Standort des Behördenzentrums Neubrandenburg (Neustrelitzer Straße 120) entsteht ein Neubau für das Polizeizentrum. Das Baufeld befindet sich im südlich gelegenen Wohngebiet Lindenberg, zwischen der Bundesstraße B96 (Neustrelitzer Straße) und dem Tollensesee im Westen.
Das Gelände wird über die Kirschenallee erschlossen. Diese führt im Westen zum Altenhilfezentrum Kloster Dobbertin und verläuft entlang der nördlichen und westlichen Grundstücksgrenze bis zum ehemaligen Stasi-Gefängnis.
Straßenführung und Grundstücksstruktur
Südlich der Kreuzung teilt sich die Kirschenallee in zwei ringförmige Schleifen:
- Die östliche Schleife erschließt die Gebäude des Behördenzentrums.
- Die westliche Schleife führt durch die Garagen- und Hallenbauten.
Gestaltung und Architektur
Der Neubau wird als ein viergeschossiger, freistehender Solitärbaukörper mit einem Staffelgeschoss und einem begrünten Innenhof erbaut. Als bewusst vom Bestand abgesetzter Stadtbaustein setzt er ein architektonisches Zeichen für einen zeitgeschichtlichen Neuanfang – im Kontrast zur angrenzenden ehemaligen Bezirksverwaltung der Staatssicherheit.
Die Fassade als regelmäßige Lochfassade mit Sichtmauerwerk aus handgestrichenen dunkelroten Ziegeln greift den ortstypischen Farb- und Materialkanon des Zentrums von Neubrandenburg auf.
Funktion des Innenhofs
Der allseitig vom Polizeigebäude umgebene Innenhof ist nur für Bedienstete zugänglich und bietet mit geschwungenen Wegen, Pflanzflächen und Sitzgelegenheiten einen Rückzugsort während der Pausen.
Ein geschwungenes Beet teilt die Aufenthaltsbereiche, während bodendeckende Gehölze, Gräser, Stauden, Solitärsträucher und drei schmalwachsende Bäume die Gestaltung prägen.
Das Regenwasser versickert vollständig über wasserdurchlässige, epoxidharzgebundene Wegeflächen. Ein umlaufender Traufstreifen trennt die Wege von der Fassade.
Vorplatz und öffentliche Bereiche
Der neue Vorplatz mit markanter Arkade bildet das Eingangsportal des Polizeizentrums.
Er verweist auf den Haupteingang und signalisiert Offenheit. Die öffentlich zugängliche Kantine mit Außensitzplätzen stärkt den kommunikativen Charakter und lädt auch Besucher des Finanzamts sowie des Altenhilfezentrums zum Verweilen ein.
Der neue Platz und die verbesserte Anbindung der bestehenden Ost-West-Wegeverbindung erleichtern die Orientierung auf dem Gelände – insbesondere für Besucherinnen und Besucher des Stasi-Unterlagen-Archivs in Neubrandenburg.
Westlich des Vorplatzes werden Reste der ehemaligen Mauer des früheren Stasi-Geländes in das Fußwegenetz integriert und durch eine sorgfältige Gestaltung der Außenanlagen räumlich gefasst. Eine neu geschaffene Anbindung an die westliche Schleife der Kirschenallee ermöglicht nun einen direkten Weg zum ehemaligen Stasi-Gefängnis.
Nördlich des Platzes führt ein Fußweg zur westlichen Kirschenallee. Es sind Fahrradstellplätze und Besucherparkplätze vorgesehen.
Der vorhandene Baumbestand wurde weitgehend erhalten und in die Gestaltung integriert.
Sicherheit und Zugänge
Der Vorplatz liegt außerhalb des Sicherheitsbereichs. An der Nordostecke erfolgt die Versorgung der Cafeteria. Poller und Sitzbänke verhindern eine Durchfahrt.
Der gesicherte Bereich westlich des Platzes ist durch eine Zaunanlage mit Übersteigschutz abgegrenzt.
Eine Schranke und ein Rolltor sichern die Hauptzufahrt zum Polizeihof, der innerhalb der Einfriedung liegt. Die Erschließung verläuft parallel zur öffentlichen Wegeverbindung.
Zwei südliche Eingänge und eine westliche Ausfahrt ergänzen die funktionale Anbindung.
Zugang und Erschließung im Gebäude
Besucher und Mitarbeitende betreten das Gebäude über die Arkade am Vorplatz.
Sie gelangen in das Foyer, von wo aus die Haupttreppe und der Innenhof erreichbar sind. Die Hauswache kontrolliert über eine Schleuse den Zugang zum Foyer des Polizeipräsidiums, der Kriminalpolizeiinspektion sowie des Landesamts für Zentrale Aufgaben und Technik.
Ein separater Zugang führt direkt vom Eingangsbereich zur öffentlichen Cafeteria, ohne Verbindung zum Sicherheitsbereich. Ihre Versorgung erfolgt über den befahrbaren Teil des Vorplatzes.
Das Foyer verbindet den Innenhof mit der Haupttreppe als vertikalem Erschließungselement.
Fertigstellung Gebäude
Die bauliche Fertigstellung des Gebäudes soll bis Ende 2026 erfolgen.
5. Standorte/ Flächen für die Kunst am Bau
Die möglichen Standorte bzw. Flächen für die Kunst am Bau sind im Lageplan, Grundriss und in der Gebäudeansicht (siehe Anhang) gekennzeichnet.
Kantine/Cafeteria
Die in der Anlage "Erdgeschossgrundriss" gekennzeichnete Wandfläche in der Kantine im Erdgeschoss.
Je nach Gewicht und Größe sind ggf. Wandverstärkungen erforderlich.
Wartebereich Besucher
Die in der Anlage "Erdgeschoss" gekennzeichnete südliche Wandfläche in der Kontaktzone im Wachbereich als Sicherheitsschleuse (Wartebereich für Besucher).
Vorplatz vor dem Haupteingang
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich des Vorplatzes, der zwischen dem Haupteingang, der nördlichen Zufahrt über den Vorplatz zur Ver- und Entsorgung, der Zufahrtsstraße zum Behördenzentrum im Osten und den Fahrrad- und Besucherstellplätzen im Süden aufgespannt wird. Die im Lageplan dargestellte Platzgestaltung mit den Grünflächen für die Bäume, der Pflasterung des Platzes, den Sitzmöbeln in Form von Bänken und den Pollern sind hierbei zu beachten.
Die Stele vor dem Haupteingang (Darstellung der einzelnen Nutzer, Sprechstelle zur Hauptwache) ist durch die Kunst am Bau freizuhalten. Zudem dürfen aus dem Blickfeld der Hauptwache keine visuellen Einschränkungen durch die Kunst am Bau entstehen.
Ausgemauerte Fassadenflächen
Die ausgemauerten Fensternischen der Lochfassaden des Gebäudes sind in den anliegenden Ansichten kenntlich gemacht. Bei einer Belegung der betreffenden Fassadenflächen ist darauf zu achten, dass der gestalterische Ansatz der regelmäßigen Lochfassade nicht zum Beispiel durch Überspielung mehrerer Fensternischen gestört wird. Ein eventueller Konflikt zum geplanten Schriftzug "Polizeizentrum" ist zu beachten und zu vermeiden.
Die Fassadenfläche der Technikzentrale auf dem Dach des Gebäudes steht für die Kunst am Bau nicht zur Verfügung.
Innenhof
Der Innenhof ist nur von der Cafeteria für die Öffentlichkeit zum Teil einsehbar (s. Anlage Erdgeschossgrundriss). Die durchgehende Glasfassade am Treppenhaus im Osten des Lichthofes wird dabei für die Installation eines Kunstwerkes ausgeschlossen. Zudem ist die geplanten Freianlagengestaltung des Innenhofes zu beachten. Die gekennzeichneten ausgesparten Flächen sind für Aufstellung von Hubgeräten für Wartungsarbeiten von Kunstobjekten freizuhalten.
Jeder Bereich kann einzeln, aber auch in Verbindung zueinander bearbeitet werden. Mehrteilige Arbeiten, die mehrere der zuvor benannten Flächen besetzen, sind möglich. Hierfür ist im Bewerberverfahren ein Ideenbeitrag einzureichen.
Kantine/Cafeteria
Die in der Anlage "Erdgeschossgrundriss" gekennzeichnete Wandfläche in der Kantine im Erdgeschoss.
Je nach Gewicht und Größe sind ggf. Wandverstärkungen erforderlich.
Wartebereich Besucher
Die in der Anlage "Erdgeschoss" gekennzeichnete südliche Wandfläche in der Kontaktzone im Wachbereich als Sicherheitsschleuse (Wartebereich für Besucher).
Vorplatz vor dem Haupteingang
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich des Vorplatzes, der zwischen dem Haupteingang, der nördlichen Zufahrt über den Vorplatz zur Ver- und Entsorgung, der Zufahrtsstraße zum Behördenzentrum im Osten und den Fahrrad- und Besucherstellplätzen im Süden aufgespannt wird. Die im Lageplan dargestellte Platzgestaltung mit den Grünflächen für die Bäume, der Pflasterung des Platzes, den Sitzmöbeln in Form von Bänken und den Pollern sind hierbei zu beachten.
Die Stele vor dem Haupteingang (Darstellung der einzelnen Nutzer, Sprechstelle zur Hauptwache) ist durch die Kunst am Bau freizuhalten. Zudem dürfen aus dem Blickfeld der Hauptwache keine visuellen Einschränkungen durch die Kunst am Bau entstehen.
Ausgemauerte Fassadenflächen
Die ausgemauerten Fensternischen der Lochfassaden des Gebäudes sind in den anliegenden Ansichten kenntlich gemacht. Bei einer Belegung der betreffenden Fassadenflächen ist darauf zu achten, dass der gestalterische Ansatz der regelmäßigen Lochfassade nicht zum Beispiel durch Überspielung mehrerer Fensternischen gestört wird. Ein eventueller Konflikt zum geplanten Schriftzug "Polizeizentrum" ist zu beachten und zu vermeiden.
Die Fassadenfläche der Technikzentrale auf dem Dach des Gebäudes steht für die Kunst am Bau nicht zur Verfügung.
Innenhof
Der Innenhof ist nur von der Cafeteria für die Öffentlichkeit zum Teil einsehbar (s. Anlage Erdgeschossgrundriss). Die durchgehende Glasfassade am Treppenhaus im Osten des Lichthofes wird dabei für die Installation eines Kunstwerkes ausgeschlossen. Zudem ist die geplanten Freianlagengestaltung des Innenhofes zu beachten. Die gekennzeichneten ausgesparten Flächen sind für Aufstellung von Hubgeräten für Wartungsarbeiten von Kunstobjekten freizuhalten.
Jeder Bereich kann einzeln, aber auch in Verbindung zueinander bearbeitet werden. Mehrteilige Arbeiten, die mehrere der zuvor benannten Flächen besetzen, sind möglich. Hierfür ist im Bewerberverfahren ein Ideenbeitrag einzureichen.
6. Wettbewerbsaufgabe
Im Rahmen des Kunst-am-Bau-Wettbewerbs soll für die unter Pkt. 5. beschriebenen Kunststandorte ein künstlerisches Konzept entwickelt werden.
Die Art der Kunst wird dem Wettbewerb überlassen. Thematisch sind Bezüge zur Nutzung des Gebäudes sowie eine kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte des umgebenden Standortes der ehemaligen Bezirksverwaltung der Staatssicherheit Neubrandenburg denkbar.
Rahmenbedingungen/Ausschlussgründe
Objekte vor dem oder am Gebäude, die gegen das Gebäude oder Personen eingesetzt werden können sowie Objekte, die zum Ersteigen der Fassade benutzt werden können, sind nicht zulässig.
Die transparenten Fensterflächen des Gebäudes sind freizuhalten.
Ethisch-moralisch bedenkliche Motive sind nicht zulässig.
Installationen mit Wasser und Geräuschen sind ausgeschlossen.
Die Kunst am Bau darf keine aufwändigen Elektroarbeiten zur Folge haben.
Die Kunst am Bau darf keine unverhältnismäßigen Reinigungs- und Bewirtschaftungskosten zur Folge haben.
Etwaige Installationen, wie z. B. mit Licht und Wasser, dürfen keine unwirtschaftlichen Folgekosten nach sich ziehen. Auf die Folge- und Bewirtschaftungskosten ist bereits mit dem Ideenbeitrag durch die Kunstschaffenden hinzuweisen. Die Kosten sind in der zweiten Wettbewerbsstufe zu präzisieren.
Die Art der Kunst wird dem Wettbewerb überlassen. Thematisch sind Bezüge zur Nutzung des Gebäudes sowie eine kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte des umgebenden Standortes der ehemaligen Bezirksverwaltung der Staatssicherheit Neubrandenburg denkbar.
Rahmenbedingungen/Ausschlussgründe
Objekte vor dem oder am Gebäude, die gegen das Gebäude oder Personen eingesetzt werden können sowie Objekte, die zum Ersteigen der Fassade benutzt werden können, sind nicht zulässig.
Die transparenten Fensterflächen des Gebäudes sind freizuhalten.
Ethisch-moralisch bedenkliche Motive sind nicht zulässig.
Installationen mit Wasser und Geräuschen sind ausgeschlossen.
Die Kunst am Bau darf keine aufwändigen Elektroarbeiten zur Folge haben.
Die Kunst am Bau darf keine unverhältnismäßigen Reinigungs- und Bewirtschaftungskosten zur Folge haben.
Etwaige Installationen, wie z. B. mit Licht und Wasser, dürfen keine unwirtschaftlichen Folgekosten nach sich ziehen. Auf die Folge- und Bewirtschaftungskosten ist bereits mit dem Ideenbeitrag durch die Kunstschaffenden hinzuweisen. Die Kosten sind in der zweiten Wettbewerbsstufe zu präzisieren.
7. Teilnahmeberechtigung / Bewerbungsverfahren
Teilnahmeberechtigt sind professionelle Kunstschaffende oder Gruppen von Kunstschaffenden mit Wohnsitz und/oder Arbeitsort in der Bundesrepublik Deutschland. Die Bildung von Arbeits-gemeinschaften ist möglich. Diese können sich bis zum 15.10.2025 (Poststempel bzw. um 14 Uhr bei persönlicher Abgabe) bewerben. Das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren ist offen und anonym.
Die einzureichenden Bewerbungsunterlagen müssen beinhalten:
Die Ideenskizze (1 Blatt DIN A3-Blatt) mit der groben Beschreibung ist anonym (ohne Angaben des Künstlers) nur mit einer Kennzahl versehen einzureichen. Bewerbungsbogen mit Vita und Ausstellungsverzeichnis sind mit der gleichen Kennzahl zu versehen und in einem separaten, offenen Umschlag mit derselben Kennzahl einzureichen. Nach Eingang und Prüfung der Bewerbungsunterlagen sowie der Vorlageprüfung des Ideenblattes DIN A3 wird der Umschlag vom SBL geschlossen.
Die bildliche Darstellung mit der schriftlichen Erläuterung ist ebenfalls anonym, nur mit derselben Kennzahl versehen, einzureichen.
Aus den eingegangenen Bewerbungen werden zehn Kunstschaffende von einem unabhängigen Auswahlgremium, dem Sachverständigenausschuss (SVA) mit je einem Vertreter des Finanzministeriums, des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, des Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamtes Neubrandenburg, des Nutzers (Landesbehörden) sowie zwei Vertretern des Künstlerbundes M-V ausgewählt.
Als Leistungen in der 2. Wettbewerbsstufe sind 2D- und 3D-Darstellungen, eine Kostenschätzung einschließlich der Folge- und Bewirtschaftungskosten und, soweit von den Teilnehmern als notwendig erachtet, ein Modell sowie Materialproben einzureichen. Die zehn ausgewählten Teilnehmer erhalten separat weitere Informationen.
Die einzureichenden Bewerbungsunterlagen müssen beinhalten:
- vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen
- Ideenskizze und textliche Erläuterung der Idee zusammen auf 1 Seite DIN A3
- Vita und Ausstellungsverzeichnis (Professionalitätsnachweis), max. 1 Seite DIN A4 je Mitglied der Arbeitsgemeinschaft. Sofern keine Ausbildung an einer Kunstakademie oder entsprechende Einrichtung vorliegt, muss das Ausstellungsverzeichnis eine kontinuierliche künstlerische Tätigkeit belegen, die professionellen Ansprüchen genügt.
- Text zur künstlerischen Position, max. 1 Seite DIN A4 der Arbeitsgemeinschaft
- Bildliche Darstellung und schriftliche Erläuterung von mindestens 1 und maximal 2 Referenzobjekten, maximal 1 Seite DIN A3 je Referenzobjekt
Die Ideenskizze (1 Blatt DIN A3-Blatt) mit der groben Beschreibung ist anonym (ohne Angaben des Künstlers) nur mit einer Kennzahl versehen einzureichen. Bewerbungsbogen mit Vita und Ausstellungsverzeichnis sind mit der gleichen Kennzahl zu versehen und in einem separaten, offenen Umschlag mit derselben Kennzahl einzureichen. Nach Eingang und Prüfung der Bewerbungsunterlagen sowie der Vorlageprüfung des Ideenblattes DIN A3 wird der Umschlag vom SBL geschlossen.
Die bildliche Darstellung mit der schriftlichen Erläuterung ist ebenfalls anonym, nur mit derselben Kennzahl versehen, einzureichen.
Aus den eingegangenen Bewerbungen werden zehn Kunstschaffende von einem unabhängigen Auswahlgremium, dem Sachverständigenausschuss (SVA) mit je einem Vertreter des Finanzministeriums, des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, des Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamtes Neubrandenburg, des Nutzers (Landesbehörden) sowie zwei Vertretern des Künstlerbundes M-V ausgewählt.
Als Leistungen in der 2. Wettbewerbsstufe sind 2D- und 3D-Darstellungen, eine Kostenschätzung einschließlich der Folge- und Bewirtschaftungskosten und, soweit von den Teilnehmern als notwendig erachtet, ein Modell sowie Materialproben einzureichen. Die zehn ausgewählten Teilnehmer erhalten separat weitere Informationen.
8. Nutzer des Polizeizentrums
- Polizeipräsidium Neubrandenburg
- Kriminalpolizeiinspektion
- Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK)
9. Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Kunststandort können auf der Internetseite der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern (SBL M-V) unter dem Link Errichtung eines Polizeineubaus heruntergeladen werden.
In der 2. Wettbewerbsphase findet ein Rückfragenkolloquium am 10.12.2025 statt.
Bewerbungen außerhalb des formalisierten Verfahrens sind nicht zulässig. Künstlergruppen gelten als ein Bewerber. Eine Rückgabe der Unterlagen erfolgt nicht.
Die Bewerbung muss bis spätestens 15.10.2025 (es zählt der Poststempel) oder bei persönlicher Abgabe bis 14 Uhr beim Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamt Neubrandenburg (Adresse siehe unten) eingegangen sein.
In der 2. Wettbewerbsphase findet ein Rückfragenkolloquium am 10.12.2025 statt.
Bewerbungen außerhalb des formalisierten Verfahrens sind nicht zulässig. Künstlergruppen gelten als ein Bewerber. Eine Rückgabe der Unterlagen erfolgt nicht.
Die Bewerbung muss bis spätestens 15.10.2025 (es zählt der Poststempel) oder bei persönlicher Abgabe bis 14 Uhr beim Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamt Neubrandenburg (Adresse siehe unten) eingegangen sein.
10. Realisierungskosten/ Bearbeitungshonorare
Für die Realisierung des ausgewählten Beitrages stehen 100.000 Euro (inkl. MwSt.) zur Verfügung. Darin enthalten sind vollständig das Honorar für den/die Kunstschaffende/n, die Herstellung, die Lieferung, die Aufstellung der Kunst am Standort in Neubrandenburg sowie Nebenkosten.
Die Teilnehmer der 2. Wettbewerbsstufe erhalten ein Bearbeitungshonorar/Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.500 Euro (inkl. MwSt.) bei Einreichung einer prüffähigen Wettbewerbsarbeit.
Für Aufwendungen der freiwilligen Teilnahme an einem Rückfragenkolloquium vor Ort (Reisekosten, Übernachtungskosten) erfolgt keine separate Aufwandsentschädigung.
Preisgelder werden nicht gezahlt.
Die Teilnehmer der 2. Wettbewerbsstufe erhalten ein Bearbeitungshonorar/Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.500 Euro (inkl. MwSt.) bei Einreichung einer prüffähigen Wettbewerbsarbeit.
Für Aufwendungen der freiwilligen Teilnahme an einem Rückfragenkolloquium vor Ort (Reisekosten, Übernachtungskosten) erfolgt keine separate Aufwandsentschädigung.
Preisgelder werden nicht gezahlt.
11. Preisgericht
Das Preisgericht wird mit vier Fachpreisrichtern aus dem künstlerischen Bereich und drei Sachpreisrichtern aus dem Bereich der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern (SBL M-V) sowie des Nutzers besetzt. Die namentliche Benennung des Preisgerichtes erfolgt in der Auslobung.
12. Terminübersicht (voraussichtlich)
Terminübersicht (voraussichtlich) Bewerberverfahren Kunst-am-Bau Wettbewerb PZ Neubrandenburg
| Ausgabe der Bewerbungsunterlagen 1. Wettbewerbsstufe mit Ideenbeitrag | 20.08.2025 |
|---|---|
| Bewerbungseingang bis | 15. Oktober 2025 Poststempel bzw. um 14 Uhr bei persönlicher Abgabe |
| Auswahlverfahren durch SVA | 30. Oktober 2025 |
| Teilnahmeaufforderung für 2. Wettbewerbsstufe mit Ausgabe der detaillierten Wettbewerbsunterlagen | voraussichtlich 28. November 2025 |
| Rückfragenkolloquium | 10. Dezember 2025 |
| Abgabe der Arbeiten | 28. Februar 2026 |
| Preisgericht | 15. März 2026 |
| Realisierung des Gewinnerbeitrags | bis Ende 2026 |
13. Ort der Einreichung
Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt Neubrandenburg
Neustrelitzer Str. 121
17033 Neubrandenburg
Neustrelitzer Str. 121
17033 Neubrandenburg
14. Kontakt
Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt Neubrandenburg
Neustrelitzer Str. 121
17033 Neubrandenburg
E-Mail: heike.engel@nb.sbl-mv.de
Neustrelitzer Str. 121
17033 Neubrandenburg
E-Mail: heike.engel@nb.sbl-mv.de
Bauprojekt des SBL Neubrandenburg - Neubau Polizeizentrum Neubrandenburg
17033 Neubrandenburg, Neustrelitzer Straße 120
Links zu diesem Thema
Downloads
- Bekanntmachung Bewerberverfahren PZ NB PDF 183,01 kB
- Bewerbungsbogen KaB Neubau Polizeizentrum Neubrandenburg PDF 238,94 kB
- Anlage 1 - Lageplan Freianlagen und Verkehrsanlagen mit Kunststandorten PDF 6,93 MB
- Anlage 2 - Fotos PDF 3,76 MB
- Anlage 3 - Ansichen N, O, S, W PDF 1,70 MB
- Anlage 4 - Erdgeschossgrundriss, Auszug Grundriss Fensternische PDF 3,10 MB
- Anlage 5 - Geäudeschnitte PDF 5,84 MB
- Anlage 6 - Auszug Farb- und Materialkonzept PDF 35,12 MB