Wettbewerb Kunst-am-Bau Erweiterung HMT Rostock
01.03.2024 • Hochschule für Musik und Theater in Rostock (HMT)
Begonnen hat ein vorgeschaltetes Bewerberverfahren. Zugelassen sind Kunstschaffende und Gruppen von Kunstschaffenden mit Atelier/Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern.
Im Rahmen der Baumaßnahmen für den Neubau Pop- und Weltmusik einschl. Cafeteria / Mensa an der Hochschule für Musik und Theater in Rostock (hmt) gibt es einen Wettbewerb Kunst-am-Bau für den Außenbereich des Neubaus. Verantwortlich für den Wettbewerb, der jetzt startet, ist das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt (SBL) Rostock.
1. Auslober / Koordination des Bewerberverfahrens
Land Mecklenburg-Vorpommern
Vertreten durch das Finanzministerium
d. v. d. die Leitung des Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamtes Rostock
Wallstraße 2 | 18055 Rostock
Koordination | Bewerbungsunterlagen: Heike Wehrle
Telefon +49 385 588 87476 | Mobil +49 162 4213491 | Telefax +49 385 588 87402
E-Mail: Heike.Wehrle@hro.sbl-mv.de
Vertreten durch das Finanzministerium
d. v. d. die Leitung des Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamtes Rostock
Wallstraße 2 | 18055 Rostock
Koordination | Bewerbungsunterlagen: Heike Wehrle
Telefon +49 385 588 87476 | Mobil +49 162 4213491 | Telefax +49 385 588 87402
E-Mail: Heike.Wehrle@hro.sbl-mv.de
2. Bauprojekt
Dem vielgestaltigen Ensemble der HMT aus verschiedenen Zeitschichten wird mit dem Baukörper
des Erweiterungsbaus ein sichtbarer neuer Baustein hinzugefügt. In seiner Gliederung,
Fassadengestaltung und Materialität führt der Neubau die architektonische Qualität des Bestandes
fort und verleiht damit der stadtgeschichtlich herausgehobenen Stellung der Klosteranlage
Ausdruck. Der neue Baukörper fügt sich in die bestehende Höhenstaffelung des Gebäudeensembles
bruchlos ein.
Der Baukörper der Erweiterung wird als massives Volumen mit betont geschlossenen Ecken
aufgefasst, dass entsprechend der inneren Funktionen eine rhythmisierte Lochfensterfassade
erhält. Einzelne herausgehobene Räume wie beispielsweise die Probebühne oder der Gastraum der
Mensa sind in der Fassade durch deutlich größere Fenster ablesbar. Die Fassade besteht aus
hellbeigen Ziegelsteinen mit zurückhaltender Farbnuancierung.
Die Fassade ist durch zurückversetzte Ziegelreihen auf Brüstungs- sowie auf Sturzhöhe der Fenster
gegliedert. In den drei Obergeschossen werden so die Einzelfenster zu größeren Einheiten
seitenweise zusammengesogen. Das Erdgeschoss erhält als Gebäudesockel hingegen Einzelfenster
ohne ordnende Ziegelreihen.
Weitere Informationen zum Bauprojekt können über die Links, siehe Anlage 4) entnommen werden.
3. Wettbewerbsart
Einstufiger, nichtoffener Kunst-am-Bau-Wettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in
Anlehnung an §3 Abs. 3 RPW 2013 sowie gemäß Leitfaden Kunst am Bau des BMI.
Die Teilnahme ist beschränkt auf Künstler*innen und -gruppen mit Wohnsitz und /oder Arbeitsort
in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
4. Kunststandort
Als Standort für die Kunst sind die Fassaden, insbesondere die Nordfassade, und / oder auf dem
Dach vorgesehen.
Durch die Verortung der Photovoltaikanlagen auf dem Dach und der Lüftungszentrale sind die
Flächen äußerst eingeschränkt.
Die Fassaden sollten nicht flächig und nicht plakatartig belegt werden.
Die zur Verfügung stehenden Flächen an der Fassade und auf dem Dach aus statischer und
architektonischer Sicht sind in der Anlage 3) zur Bekanntmachung gekennzeichnet.
Alle Varianten gehen davon aus, dass die künstlerische Applikation als durchlässige Struktur die dahinter liegende Mauerwerkswand noch erkennen lässt. Alle vorgehängten Strukturen müssen durch die Ziegelvorsatzschale hindurch in der tragenden Stahlbetonwand verankert werden. Dabei ist die Anzahl der Befestigungspunkte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Die Standsicherheit, auch bezüglich von ggf. hohen Windlasten ist zu gewährleisten. In der statischen Berechnung wurde auf der Dachdecke eine Nutzlast von 3,0 kN/m² berücksichtigt. Unzulässig ist eine Aufstellung von Kunstwerken auf dem Dach der Lüftungszentrale (Achse 4-5/ D-F). An den Außenwänden ist das Anbringen von Kunstwerken in ungestörten Wandbereichen möglich, die bis auf die Gründung geführt werden. Die Befestigung ist nachzuweisen. Das Ingenieurbüro Statik steht beratend für die statischen Belange zur Seite.
Alle Varianten gehen davon aus, dass die künstlerische Applikation als durchlässige Struktur die dahinter liegende Mauerwerkswand noch erkennen lässt. Alle vorgehängten Strukturen müssen durch die Ziegelvorsatzschale hindurch in der tragenden Stahlbetonwand verankert werden. Dabei ist die Anzahl der Befestigungspunkte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Die Standsicherheit, auch bezüglich von ggf. hohen Windlasten ist zu gewährleisten. In der statischen Berechnung wurde auf der Dachdecke eine Nutzlast von 3,0 kN/m² berücksichtigt. Unzulässig ist eine Aufstellung von Kunstwerken auf dem Dach der Lüftungszentrale (Achse 4-5/ D-F). An den Außenwänden ist das Anbringen von Kunstwerken in ungestörten Wandbereichen möglich, die bis auf die Gründung geführt werden. Die Befestigung ist nachzuweisen. Das Ingenieurbüro Statik steht beratend für die statischen Belange zur Seite.
5. Wettbewerbsaufgabe
Thema: Pop- und Weltmusik öffnet die Türen zur Kunst
Entwurf und Realisierung eines Kunstobjektes bzw. mehrerer Kunstobjekte auf dem Dach oder/und/bzw. an der Fassade des Neubaus PopWelt einschl. Cafeteria/Mensa für die HMT Rostock.
Ziel und Aufgabe der Kunst soll hierbei sein, mit einem eigenständigem Beitrag zur qualitätsvollen Entwicklung des Standortes der HMT beizutragen, indem sie eine identitätsfördernde Wirkung entfaltet.
Für die Wahrnehmung der HMT im städtischen Raum wird ein künstlerisches Highlight auf dem Dach bzw. an der straßenseitigen Hauptfassade gesucht. Aufgrund der Nähe zur Fernstraße "Am Strande" wird eine Digital- bzw. Lichtkunst ausgeschlossen. Ansonsten bleibt die Art der Kunst offen, sie soll jedoch einen Bezug zum Nutzer, der Hochschule für Musik und Theater, herstellen. Herstellungskosten: insgesamt 40.000 Euro (brutto) einschließlich Material und Honorar.
Erforderliche Gerüste werden bauseits gestellt und sind somit nicht in den Herstellungskosten enthalten. Evt. Mehrkosten sind im Auslobungsverfahren nachzuweisen und zu begründen.
Entwurf und Realisierung eines Kunstobjektes bzw. mehrerer Kunstobjekte auf dem Dach oder/und/bzw. an der Fassade des Neubaus PopWelt einschl. Cafeteria/Mensa für die HMT Rostock.
Ziel und Aufgabe der Kunst soll hierbei sein, mit einem eigenständigem Beitrag zur qualitätsvollen Entwicklung des Standortes der HMT beizutragen, indem sie eine identitätsfördernde Wirkung entfaltet.
Für die Wahrnehmung der HMT im städtischen Raum wird ein künstlerisches Highlight auf dem Dach bzw. an der straßenseitigen Hauptfassade gesucht. Aufgrund der Nähe zur Fernstraße "Am Strande" wird eine Digital- bzw. Lichtkunst ausgeschlossen. Ansonsten bleibt die Art der Kunst offen, sie soll jedoch einen Bezug zum Nutzer, der Hochschule für Musik und Theater, herstellen. Herstellungskosten: insgesamt 40.000 Euro (brutto) einschließlich Material und Honorar.
Erforderliche Gerüste werden bauseits gestellt und sind somit nicht in den Herstellungskosten enthalten. Evt. Mehrkosten sind im Auslobungsverfahren nachzuweisen und zu begründen.
6. Teilnahmeberechtigung
Pool 1:
Teilnahmeberechtigt sind professionelle Künstlerinnen, Künstler und – gruppen mit Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Mecklenburg - Vorpommern. Die Professionalität ist anhand der Vita und eines verifizierbaren Ausstellungsverzeichnisses darzustellen. Sofern keine Ausbildung an einer Kunstakademie oder entsprechenden Einrichtung vorliegt, muss das Ausstellungsverzeichnis eine kontinuierliche künstlerische Tätigkeit belegen, die professionellen Ansprüchen genügt.
Bei Künstlerinnen, Künstler und – gruppen muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen, die für die Leistungen verantwortlich ist. Die bevollmächtigte Vertretung muss die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Im Falle der erfolgreichen Bewerbung dürfen nur die in der Bewerbung genannten Personen am Kunstwettbewerb teilnehmen.
Zugelassen werden sechs Künstler, die anhand ihrer drei Referenzen aus dem Bewerberpool ausgewählt werden.
Pool 2:
Wie Pool 1, jedoch teilnahmeberechtigt sind junge Künstlerinnen, Künstler und – gruppen mit Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Mecklenburg-Vorpommern, die aufgrund ihrer kurzen künstlerischen Tätigkeit von höchstens drei Jahren die geforderten Referenzprojekte, siehe Pool 1, nicht vorweisen können. Aus dem Pool 2 werden zwei Künstler ausgelost.
Jeder Künstler darf sich nur für einen Pool bewerben. Mehrfachbewerbungen sind ausgeschlossen.
7. Bewerbung
Die Bewerbungsunterlagen müssen vollständig eingereicht werden. Künstlergruppen gelten als ein Bewerber. Bewerbungen außerhalb des formalisierten Verfahrens sind nicht zulässig.
8. Bewerbungsunterlagen
Die einzureichenden Bewerbungsunterlagen müssen enthalten:
In dieser Phase des Bewerberverfahrens werden keine Konzeptentwürfe bewertet. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesendet. Originale/ Unikate, Kataloge oder digitale Speichermedien sind nicht erwünscht, der Auslober übernimmt keine Haftung. Für die Übersendung von Referenzunterlagen wird keine Aufwandsentschädigung erstattet.
- Den vollständig ausgefüllten Bewerberbogen (nur gültig mit Originalunterschrift)
- Vita und Ausstellungsverzeichnis (Professionalitätsnachweis), max. 2 Seiten DIN A4
- Abbildungen von max. drei Referenzprojekten – mindestens ein Projekt soll mit der Wettbewerbsaufgabe vergleichbar sein, max. 3 Blätter DIN A3 (keine Pappen oder Rahmen, keine digitalen Speichermedien)
- Text zur künstlerischen Position bzw. zu den Referenzprojekten (Eigen- oder Fremdtext, max. 2 Seiten DIN A4)
In dieser Phase des Bewerberverfahrens werden keine Konzeptentwürfe bewertet. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesendet. Originale/ Unikate, Kataloge oder digitale Speichermedien sind nicht erwünscht, der Auslober übernimmt keine Haftung. Für die Übersendung von Referenzunterlagen wird keine Aufwandsentschädigung erstattet.
9. Ort der Einreichung
Staatliches Bau und Liegenschaftsamt Rostock
2-PM2112
Wallstraße 2
18055 Rostock
Stichwort: Kunst am Bau – Neubau Pop- und Weltmusik
2-PM2112
Wallstraße 2
18055 Rostock
Stichwort: Kunst am Bau – Neubau Pop- und Weltmusik
10. Auswahlverfahren
Von einem unabhängigen Auswahlgremium, dem Sachverständigenausschuss (SVA), werden in dem vorgeschalteten Bewerberverfahren aufgrund von Vita und Referenzobjekten eine beschränkte Anzahl von 6 Künstlern/ -innen oder -gruppen zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt.
Darüber hinaus werden aus dem separaten Pool mit jungen Künstlern, die aufgrund ihrer kurzen künstlerischen Tätigkeit von höchstens drei Jahren die geforderten Referenzprojekte nicht vorweisen können, zwei Künstler ausgelost.
11. Kriterien der Auswahl
Das Gesamtbild der künstlerischen Qualität der Referenzobjekte, Erfahrung in der Gestaltung und/ oder Ausführung vergleichbarer Kunstprojekte im Bereich Kunst am Bau/ Kunst im Öffentlichen Raum, bzw. architekturbezogener Kunst; Erfahrung in der Gestaltung und/ oder der Ausführung vergleichbarer freier Kunstprojekte, die sich anhand der Vita und des Ausstellungsverzeichnisses ablesen lassen; Erfahrung in der Gestaltung und Ausführung von Kunst am Bau relevanten künstlerischen Arbeiten in Ausstellungszusammenhängen oder als freie Entwürfe;
12. Preisgericht
Die Jury wird mit 7 Preisrichtern besetzt sein, deren Namen werden in der Auslobung bekannt
gegeben.
13. Bearbeitungshonorar für den Wettbewerb
Die Teilnehmer des Wettbewerbs erhalten eine Aufwandsentschädigung i. H. v. 800 Euro brutto
(einschl. Fahrtkosten) vorbehaltlich der Einreichung einer prüfbaren Wettbewerbsarbeit.
Preisgelder sind nicht vorgesehen.
14. Terminübersicht
Terminübersicht (voraussichtlich) Bewerberverfahren Kunst-am-Bau Wettbewerb HMT Rostock
Ausgabe der Bewerbungsunterlagen | 29. Februar 2024 |
---|---|
Bewerbungseingang bis | 29. März 2024 |
Auswahlverfahren durch SVA | 23. April 2024 |
Ausgabe der Auslobungsunterlagen | 10. Mai 2024 |
Ortsbegehung / Rückfragenkolloquium | 5. Juli 2024 |
Abgabe der Entwürfe | 27. September 2024 |
Preisgericht | 10.Oktober 2024 |
Mit Ausgabe der Auslobungsunterlagen für den Wettbewerb werden die Termine des
Wettbewerbsverfahrens ggf. erneut angepasst.
Lageplan Neubau Pop- und Weltmusik einschl. Cafeteria / Mensa der HMT Rostock
18055 Rostock, Beim Katharinenstift 8