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Sonstige Aufgaben

18.11.2021 • Bauen für Dritte, Beseitigung von Altlasten, Zuwendungsbau und Fiskalerbschaften
Der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern sind weitere Sonderaufgaben übertragen worden. Es sind Aufgaben, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vom Land Mecklenburg-Vorpommern übernommen werden. Diese Aufgaben gehören nicht zu den Kernaufgaben, sind jedoch wichtige und interessante Aufgabenbereiche, die wir kompetent mit Fach- und Sachverstand erledigen.

Bauprojekte für Dritte

Die Staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern kann unter bestimmten Umständen seine personelle, organisatorische und fachliche Infrastruktur nutzen, um Bauprojekte für Einrichtungen des Landes umzusetzen. Die Finanzierung erfolgt dann über Mittelzuweisungen des Auftraggebers, z. B. von der Landesforstanstalt AöR oder dem Landgestüt Redefin.

Zuwendungsbau

Im Zuwendungsbau prüft das dafür verantwortliche Dezernat Servicemanagement 5 im SBL Rostock die zweckgebundene Verwendung von Landes- und Bundesmitteln bei geförderten Bauvorhaben privater Investoren in unserem Land.

Krankenhausbau

Die Staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit seinen Fachleuten die Bauherren bei der Umsetzung von außeruniversitären Bauprojekten im Krankenhausbau. Der universitäre Krankenhausbau wird in den SBL Greifswald und Rostock umgesetzt.

Altlastenmanagement

Das Erkunden, Bewerten und Sanieren von Umweltschäden auf Liegenschaften, die sich im Landes- und Bundesbesitz befinden, ist ebenfalls eine Aufgabe der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung. Hier finden Sie ein Beispiel zu einer abgeschlossenen Sanierung.

Fiskalerbschaften

Das Bearbeiten von so genannten Fiskalerbschaften ist eine weitere Aufgabe der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung, die nach der Auflösung des BBL M-V im Referat 440 des Finanzministeriums M-V am Standort Rostock wahrgenommen wird. Wenn "ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden" ist, so fällt dieses Erbe per Gesetz dem Land Mecklenburg-Vorpommern zu. Hier finden Sie ein Beispiel aus dem Bereich der Fiskalerbschaften.

Fiskalerbschaften betreffenden Anfragen und Unterlagen senden Sie bitte an die folgende Adresse:

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Referat 440 - Facility Management und Fiskalerbschaften
Schloßstraße 9-11
19053 Schwerin