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Erklärung zur Barrierefreiheit

08.01.2024 • Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Interseite www.sbl-mv.de.
Wir, die Staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern sind bemüht, unsere Präsentation im Internet im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Bedienhinweise

Die Struktur unserer Internetseite ist Mitte 2021 überarbeitet worden. Das ist in enger Zusammenarbeit mit unserem Web-Dienstleister unter Beachtung der Vorgaben zur Barrierefreiheit erfolgt.  Die Programmierung im endgeräteunabhängigen Design erfolgte so, dass eine flexible Darstellung mit den Möglichkeiten verschiedener Browser sowie Endgeräte möglich geworden ist.
Bedienhinweis(e) für Tastaturnutzer | Bedienhinweis(e) für sehbeeinträchtige Nutzer: Zusätzlich sind Bedienelemente im Browserfenster platziert, mit denen das Kontrastverhältnis auf den höchstmöglichen Wert gestellt werden kann (Kontrast-Modus: schwarze Schrift auf weißem Hintergrund). Außerdem kann, ebenfalls zusätzlich zur Browserfunktionalität, die Schriftgröße vergrößert werden. Die Bedienelemente werden auf jeder Seite angezeigt (rechts unten). Tastaturnutzer gelangen mit dem zweiten Tabulatoren-Sprung an diese Position.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Internetseite ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V
In einigen Beiträgen auf unserer Internetseite sind Videos eingebunden. Diese Videos sind zum einen in Eigenproduktion entstanden und zum anderen von Dritten zur Verfügung gestellt worden.  Bei einigen dieser Videos sind Untertitel nicht enthalten, insbesondere bei den vor 2023 eingebundenen Videos. Eine Audio-Deskription ist bisher bei keinem der eingebundenen Videos vorhanden.
Auf der Startseite wird im oberen Bereich der Seite ein Bild angezeigt, der sogenannte "Startseiten-Slider". Nach Ablauf von ca. 8 Sekunden wird das Bild gewechselt (slide). Der Wechsel wird automatisch vollzogen. Unsere Nutzer haben nicht die Möglichkeit, diesen Ablauf zu stoppen.
Unverhältnismäßige Belastung
In der Website enthaltene Dateiformate von Büroanwendungen sind nicht barrierefrei gestaltet.
Bereits produzierte und auf der Internetseite vor 2024 veröffentlichte Beiträge mit Videos enthalten mehrheitlich kein Textäquivalent. Videos sind teilweise untertitelt. Es fehlen Medienalternativen und/oder Audiodeskriptionen. Unverhältnismäßig, da Kosten zu hoch und alternativ eine Veröffentlichung nicht möglich wäre.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 8.1.2024 erstellt. Unsere Internetseite wird seit 2020 regelmäßig mit dem Tool Siteimprove geprüft. Diese technische Prüfung erfolgt jeweils zu Beginn des Monats. Unsere Internetseite wurde automatisiert geprüft von der DVZ MV GmbH im Herbst 2022. Die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V sowie die DVZ MV GmbH prüfen unsere Internetseite auf Barrierefreiheit zu Beginn des Jahres 2024. Die Erklärung wurde zuletzt am 8.1.2024 (Tag der Erstellung) überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf unserer Internetseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback!

Ihre Anmerkungen zur Barrierefreiheit auf www.sbl-mv.de

Im folgenden Formular können Sie uns mitteilen, welche Barrieren Ihnen die Nutzung unseres digitalen Angebotes erschwert haben. Wir versuchen das abzustellen, soweit das möglich ist. Beschreiben Sie kurz die Situation. Falls möglich laden Sie Screenshots hoch, die die Barriere dokumentieren. Danke!

Name der Website bzw. mobilen Anwendung: www.sbl-mv.de

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Ihre Angaben (nur wenn Sie eine Rückmeldung wünschen)
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass alle mit (*) gekennzeichneten Pflichtfelder ausgefüllt werden müssen.
Hier kümmern wir uns um die barrierefreie Zugänglichkeit unserer Internetseite und die Bearbeitung Ihres Feedbacks:

Staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Finanzministerium MV
Schloßstraße 9-11
19053 Schwerin

Telefon +49 385 588 14493
eMail: barrierefreiheit@fm.sbl-mv.de

Telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Wir verfügen über eine telefonische Hilfe-Hotline für Menschen mit Behinderungen und die Nutzer unterstützender Technologien. Diese können Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: +49 385 588 0

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde.
Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden. Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.

Sonstiges

Unser Angebot auf der Internetseite entspricht derzeit dem Level AA. Wir sind daran interessiert, die angebotenen Inhalte auch weiterhin leicht zugänglich und gut wahrnehmbar zu gestalten. So fließen in unsere Überlegungen vor Veröffentlichung auch immer die Belange der Barrierefreiheit ein. Derzeit produzieren wir Bewegtbilder, in denen das Angebot unserer Internetseite in Gebärdensprache vorgestellt wird.
In Zusammenarbeit mit der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V sowie der DVZ MV GmbH beabsichtigen wir die Prüfung unserer Internetseite mit dem Ziel, eine förmliche Bestätigung dieser Erklärung zu erhalten.